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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von GRAFIK TO GO | Sabine Baerwald

 

1. Geltungsbereich

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen GRAFIK TO GO und  Auftraggeber*in geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, GRAFIK TO GO hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

1.2. Mündliche Nebenabreden haben GRAFIK TO GO und der Auftraggeber/die Auftraggeberin nicht getroffen.

 

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

 

2.1. Der GRAFIK TO GO erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. 

 

2.2. Sämtliche Arbeiten von GRAFIK TO GO, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind. 

 

2.3. Ohne Zustimmung von GRAFIK TO GO dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu, sind unzulässig.

 

2.4. Die Werke von GRAFIK TO GO dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. 

 

2.5. GRAFIK TO GO räumt der Auftraggeberin/dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, GRAFIK TO GO und die Auftraggeberin/der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

 

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von GRAFIK TO GO.

 

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist GRAFIK TO GO bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt die Auftraggeberin/der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann GRAFIK TO GO zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von GRAFIK TO GO unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

2.9. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GRAFIK TO GO nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von GRAFIK TO GO formale Schutzrechte wie z.B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

 

2.10. GRAFIK TO GO bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z. B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.), zu nutzen und auf seine Tätigkeit für die Auftraggeberin/den Auftraggeber hinzuweisen.

 

2.11. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt, bleibt das Recht von GRAFIK TO GO, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. GRAFIK TO GO bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung seiner Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.

 

3. Honorare; Fälligkeit

 

3.1. Soweit zwischen Auftraggeber*in und GRAFIK TO GO kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, hat GRAFIK TO GO Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung. 

 

3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. 

 

3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann GRAFIK TO GO Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

 

3.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

 

4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten; Künstlersozialversicherung

 

4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes), nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

 

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z. B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber zu erstatten.

 

4.3. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erstattet GRAFIK TO GO die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

 

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

 

4.5. Die Honorare von GRAFIK TO GO können unter Umständen unter die der Auftraggeberin/dem Auftraggeber nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Für den Fall, dass die Auftraggeberin/der Auftraggeber abgabepflichtig ist, weist GRAFIK TO GO vorsorglich darauf hin, dass die Auftraggeberin/der Auftraggeber gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist.

 

5. Fremdleistungen

 

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nimmt GRAFIK TO GO im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers vor. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, GRAFIK TO GO hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

 

5.2. Soweit GRAFIK TO GO auf Veranlassung des Auftraggebers/der Auftraggeberin im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber stellt GRAFIK TO GO im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten insbesondere sämtlichen Kosten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. 

 

6. Mitwirkung des Auftraggebers/der Auftraggeberin; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

 

6.1. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, GRAFIK TO GO alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat GRAFIK TO GO nicht zu vertreten.

 

6.2. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die sie/er GRAFIK TO GO zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte die Auftraggeberin/der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt die Auftraggeberin/der Auftraggeber GRAFIK TO GO im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

6.3. Für GRAFIK TO GO besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber/die Auftraggeberin während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber/die Auftraggeberin.

 

7. Datenlieferung und Handling

 

7.1. GRAFIK TO GO ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z. B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an die Auftraggeberin/den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht die Auftraggeberin/Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vergüten.

 

7.2. Stellt GRAFIK TO GO der Auftraggeberin/dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von GRAFIK TO GO vorgenommen werden.

 

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg die Auftraggeberin/der Auftraggeber.

 

7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers/der Auftraggeberin entstehen, haftet GRAFIK TO GO nicht.

 

8. Eigentum und Rückgabepflicht 

 

8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellten Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an GRAFIK TO GO zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 

 

8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Bei Beschädigung oder Verlust hat die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. GRAFIK TO GO bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

 

9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

 

9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) ist GRAFIK TO GO eine schriftliche (Druck-)Freigabe zu erteilen.

 

9.2. Die Produktion wird von GRAFIK TO GO nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten  schriftlichen Vereinbarung mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist GRAFIK TO GO berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. GRAFIK TO GO haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.

 

9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind GRAFIK TO GO eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, die GRAFIK TO GO auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf. 

 

10. Gewährleistung; Haftung

 

10.1. GRAFIK TO GO haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche GRAFIK TO GO auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 

 

10.2. Ansprüche des Auftraggebers/der Auftraggeberin gegen GRAFIK TO GO aufgrund einer Pflichtverletzung  verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

10.3. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

 

10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt. 

 

10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet GRAFIK TO GO nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die GRAFIK TO GO an Dritte vergibt. 

 

10.6. Sofern GRAFIK TO GO Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers/der Auftraggeberin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt GRAFIK TO GO hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an die Auftraggeberin/den Auftraggeber ab. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von GRAFIK TO GO zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

 

10.7. GRAFIK TO GO haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. GRAFIK TO GO ist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

 

10.8. GRAFIK TO GO haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. GRAFIK TO GO ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese GRAFIK TO GO bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

10.9. GRAFIK TO GO haftet nicht für Farbabweichungen bei Druckfreigaben über Bildschirmendgeräte. In der Druckfreigabeerklärung wird aus diesem Grund insbesondere folgendes kommuniziert: Beachten Sie, dass die Farbwiedergabe nicht kalibrierter Ausgabegeräte (z. B. Monitor, Drucker) deutlich vom Druckergebnis abweicht. Insbesondere die z. Zt. vielfach verwendeten Flachbildschirme lassen die Farben in einer Brillanz erscheinen, die im Druck technisch nicht erreicht werden kann. Zudem werden am Bildschirm sogenannte RGB-Farben dargestellt, im Druck werden CMYK-Farben oder auch Sonderfarben (Pantone/HKS) benutzt. Eine exakte Umrechnung von einem Farbsystem in das nächste ist nicht möglich. Auch Ausdrucke auf Tintenstrahldruckern etc. sind NICHT farbverbindlich. Bitte lassen Sie sich ggf. einen Proof anfertigen.

 

11. Besondere Bedingungen für Webdesign

 

Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:

 

11.1. GRAFIK TO GO erstellt die Website entsprechend einem von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige Weiterentwicklung (Updates) GRAFIK TO GO keine Haftung übernimmt. Eine weitergehende Pflege der Website (z. B. regelmäßige Wartung, Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zertifikaten etc.) ist nicht Gegenstand des Gestaltungsauftrages und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

 

11.2. GRAFIK TO GO gestaltet die Website. Für deren Inhalte ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber allein verantwortlich. Das gilt auch für von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhaltselemten der Website (wie z. B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos etc.), wie auch für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie. z. B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.).

 

11.3. Ist vereinbart, dass GRAFIK TO GO auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, z.B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornimmt, so wird GRAFIK TO GO dies bei Gestaltung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen ist GRAFIK TO GO nicht verantwortlich.

 

11.4. Nach Fertigstellung überträgt GRAFIK TO GO die Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers/der Auftraggeberin, z. B. durch Heraufladen der Daten auf den von der Auftraggeberin / dem Auftraggeber zugänglich gemachten Server oder Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, gesondert vereinbarte Art und Weise. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers/der Auftraggeberin beginnt der Lauf der Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 10.3.). Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.

 

11.5. GRAFIK TO GO ist nicht verpflichtet, der Auftraggeberin/dem Auftraggeber die Projekt-Original-Dateien der von GRAFIK TO GO verwendeten Tools solcher von GRAFIK TO GO erstellten Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertiggestellten Website nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Herausgabe der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vergüten.

 

12. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO

 

GRAFIK TO GO erhebt Daten des Auftraggebers/der Auftraggeberin zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft der bei GRAFIK TO GO über die Auftraggeberin/den Auftraggeber gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber kann GRAFIK TO GO dazu unter der E-Mail-Adresse: mail@grafik-to-go.de oder postalisch unter GRAFIK TO GO, Wikingerring 2, 23669 Timmendorfer Strand erreichen. Der Auftraggeberin/dem Auftraggeber steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

 

13. Erfüllungsort

 

Erfüllungsort für beide Parteien ist GRAFIK TO GO, Wikingerring 2, 23669 Timmendorfer Strand.

 

14. Schlussbestimmungen

 

14.1. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126 b BGB mittels E-Mail oder Fax gewahrt.

 

14.4. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

 

Stand: 01. Mai 2020

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